Genscherallee 12
D-53113 Bonn
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Geboren 1960 in Saarbrücken
Studium der Rechtswissenschaften und Rechtsreferendariat in Saarbrücken; Promotion und Habilitation in der Universität zu Köln; 1995 Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Völkerrecht, Internationales Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht der Universität Würzburg; 2001-2024 Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Universität zu Köln sowie Mitdirektor des International Investment Law Centre Cologne (IILCC). Seit 05/2024 Of Counsel der Sozietät SCHMITZ KNOTH.
Rechtsgebiete:
Verfassungs- und Verwaltungsrecht, internationales Wirtschaftsrecht, europäisches Wirtschaftsrecht, Recht der EMRK.
Mitgliedschaften:
Deutsche Staatsrechtslehrervereinigung (VDStRL).
Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR).
Mitglied des Deutschen Hochschulverbandes (DHV, Präsident 2004-2023).
Veröffentlichungen (Auswahl):
„Die Formenwahlfreiheit der Verwaltung – Die öffentliche Verwaltung zwischen öffentlichem und privatem Recht“, Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre (Hrsg. Stern), Band 43, München 1989.
„Europäisches Wirtschaftsverwaltungsrecht“, in: Ergänzbares Lexikon des Rechts (Hrsg. Luchterhand-Verlag), Loseblatt, Stand 1993, 7/290, S. 1-10 (Erstbearbeitung 1992, Neubearbeitung 1998).
„Human Rights and Peace“, in: German Comments, 35/1994, pp. 63; deutsche Fassung: Menschenrechte und Frieden, in: Die politische Meinung 39 (1994), Heft 294, S. 35-41.
„Der Einsatz gewerberechtlicher, baurechtlicher und fiskalischer Steuerungsinstrumente gegenüber der Spielautomatenwirtschaft“, DZWir 1995, S. 361-366.
„Deutschland als Vertragspartei des GATT und als Mitglied der Europäischen Gemeinschaften“, in: Währung und Wirtschaft, Festschrift für Hugo J. Hahn, Baden-Baden 1997, S. 417-439.
„Die Europäische Währungsunion und der Streit um die Geltung des Gemeinschaftsrechts“, Archiv des Völkerrechts 35 (1997), S. 273-294.
„Ausländische Unternehmen und Gewerberecht“, in: Stober (Hrsg.), Lexikon des Rechts – Gewerberecht, 1999, S. 33-39.
„Gewerbeförderung“, in: Stober (Hrsg.), Lexikon des Rechts – Gewerberecht, 1999, S. 228-232.
„Schutz der Geschäftsräume“, in: Stober (Hrsg.), Lexikon des Rechts – Gewerberecht, 1999, S. 198-205.
„Wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit“, in: Stober (Hrsg.), Lexikon des Rechts – Gewerberecht, 1999, S. 120-127.
„Die Zukunft des Internationalen Währungsfonds“, ZEuS 2000, S. 13-24.
„Kommunales Wirtschaftsrecht“ (gemeinsam mit Franz-Ludwig Knemeyer), in: Achterberg/Püttner/Würtenberger (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Band II, 2. Auflage 2000, S. 54–104.
„Grundfragen des institutionellen Hochschulrechts“, in: Hartmer/Detmer (Hrsg.), Hochschulrecht – Ein Handbuch für die Praxis, 4. Aufl. 2022, S. 1-49.
„Vereinigungsfreiheit“, in: Ergänzbares Lexikon des Rechts, Luchterhand Verlag, Loseblatt, 5/750, 2005, S. 1-3.
„Grundrechtsverpflichtete“, in: Merten (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte, Band II, Verlag C. F. Müller, Heidelberg 2006, S. 1293-1331.
„Freedom of Profession“, in: Albrecht Weber (Hrsg.), Fundamental Rights in Europe and North America. Germany. Part B. The Fundamental Rights, Kluwer Law International, Loose Leaf (October 2004 – deutscher Landesbericht zur Garantie der Berufsfreiheit), 2008.
„Eigentum: ein universelles Menschenrecht?“, WiVerw 1/2009, S. 19-30.
„Kommentierung zu Art. 13 Europäische Grundrechte-Charta [Freedom of arts and sciences], Art. 14 Europäische Grundrechte-Charta [Right to education]“,
in: Stern/Sachs (Hrsg.), Europäische Grundrechte-Charta, Kommentar, 2016, S. 282–306.
„Kommentierung der Vertragsbestimmungen über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion“: Art. 119-144, 219, 282-284 AEUV in: Streinz (Hrsg.), EUV/AEUV, 3. Auflage 2018.
„Kommentierung zu: Art. 32 GG [Auswärtige Beziehungen von Bund und Ländern], Art. 59 GG [Völkerrechtliche Vertretung, parlamentarische Zustimmung zu Verträgen]“,
in: Voßkuhle/Huber, Grundgesetz Kommentar (vormals: von Mangoldt/Klein/Starck), 8. Aufl. 2024.
„Kölner Schriften zu Recht und Staat“ (Herausgeber), Verlag Peter Lang 1997-2024, 65 Bände.
Bundesweit eine Bank.
Die Experten von SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Rechtsabteilungen in Konzernen und ergänzen das operative Geschäft.
Regeln und Regress rechtens halten.
Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte stehen nationalen und internationalen Versicherungskonzernen in allen Belangen des Versicherungsrechts und des Regresses beratend und vertretend zur Seite.
Risiken und Nebenwirkungen ausschließen.
Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte vertreten pharmazeutische Hersteller, Behandler (Ärzte, Praxen, Kliniken), Apotheken und Patienten in allen medizin- und pharmarechtlichen Fragen.
Schutz Ihrer Ideen. Unter allen Umständen.
Für Unternehmen und Einzelpersonen übernehmen wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte die Vertretung in sämtlichen Fragen urheber- und wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten. SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte klären, schützen und verteidigen unnachgiebig geistiges Eigentum. Außerdem werden Ihre (grenzüberschreitenden) Vertriebs- und Marketing-Ideen begleitet.
Hier hat Expertise das Wort
Die umfassende Beratung von Unternehmen und deren Organen bildet den Eckpfeiler der Aktivitäten von SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte. Gründung, Verschmelzung und Umstrukturierung von Unternehmen sowie Handel verlaufen unter der Regie von SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte reibungslos. Falls wir eine Auseinandersetzung nicht verhindern können, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht. Mit Erfolg.
Auch Personal braucht Dienstleister.
Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte sind bekannt als erfahrene Unternehmensvertreter bei betrieblichen Umstrukturierungen oder Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Tarifverträgen.
Regelmäßigkeiten für Gewerbe, Eigentum und Miete.
Für Unternehmen und Bauherren stehen SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Expertise für die Wahrung von Interessen in punkto Vergütung, Gewährleistung und Schadenersatz ein.
Mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl.
Das Privatleben stellt uns im Falle von potenziellen Streitigkeiten vor große Herausforderungen – auch rechtlich. Mit SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte stehen Ihnen ausgewiesene Rechtsexperten zur Seite, die mit viel Feingefühl für Ihre Belange einstehen und kämpfen.
Für eine rechtliche Aufklärung von Unfallfolgen.
Bei Unfällen mit Folgen treten SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte bei Schadenersatzansprüchen bzw. unbegründeten Forderungen für Ihre rechtlichen Interessen ein und bringen diese zur Umsetzung bzw. Abwehr.
Unsere Praxis für die Bürokratie.
Gegenüber Behörden, Verbänden und Kommunen vertreten SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte Mandanten bei der Wahrung ihrer Interessen im Verwaltungsrecht – öffentliches Baurecht steht hier im Focus der Tätigkeiten.
Compliance ohne Komplikationen.
Unternehmerisches Risiko braucht im Falle von Fehlentscheidungen adäquate Unterstützung. Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte beraten und schulen Unternehmen und Unternehmer zur Einhaltung und Wahrung von Compliance-Regelwerken und -Maßnahmen.
Anwaltschaft für Anwaltskollegen.
Praktische wie fachliche Unterstützung erfahren Anwaltskollegen durch SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte in der Anwaltsgerichtsbarkeit wie im Kammer- und Verbandswesen und der Bundesrechtsanwaltskammer, in denen unsere Partner seit Jahrzehnten vertreten sind.
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