Gegenüber Behörden, Verbänden und Kommunen vertreten SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte Mandanten bei der Wahrung ihrer Interessen im Verwaltungsrecht – öffentliches Baurecht steht hier im Focus der Tätigkeiten.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts gegenüber Behörden, Verbänden, Kommunen und anderen staatlichen Einrichtungen. Unabhängig davon, ob es um die Beantragung begünstigender Verwaltungsakte oder die Anfechtung belastender Verwaltungsakte geht, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Schwerpunkte unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit sind dabei die Beratung und der Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht, insbesondere rund um Fragen der Baugenehmigung, auch in Bezug auf nachbarliche Abwehransprüche, und im kommunalen Abgabenrecht (gemeindliche Abgaben, örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern) bzw. im Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. Handwerks-, Gewerbe- und Gaststättenrecht).
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