VERWALTUNG

Unsere Praxis für die Bürokratie.

Gegenüber Behörden, Verbänden und Kommunen vertreten SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte Mandanten bei der Wahrung ihrer Interessen im Verwaltungsrecht – öffentliches Baurecht steht hier im Focus der Tätigkeiten.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts gegenüber Behörden, Verbänden, Kommunen und anderen staatlichen Einrichtungen. Unabhängig davon, ob es um die Beantragung begünstigender Verwaltungsakte oder die Anfechtung belastender Verwaltungsakte geht, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Schwerpunkte unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit sind dabei die Beratung und der Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht, insbesondere rund um Fragen der Baugenehmigung, auch in Bezug auf nachbarliche Abwehransprüche, und im kommunalen Abgabenrecht (gemeindliche Abgaben, örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern) bzw. im Wirtschaftsverwaltungsrecht (z.B. Handwerks-, Gewerbe- und Gaststättenrecht).

ANWÄLTE
KONTAKT

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Wir beraten Sie gerne in Rechtsfragen und vertreten Sie natürlich auch vor allen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.




KANZLEI

Die Kanzlei SCHMITZ KNOTH

Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte vertreten nicht nur die rechtlichen Interessen von Mandanten, sondern verstehen sich auch als persönliche Berater auf Augenhöhe - immer mit dem Ziel, aus gemeinsamen Werten exzellente Lösungen für die Mandanten zu erreichen. SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte behandeln Mandate und Mandanten immer persönlich. Wir agieren kraftvoll, dabei aber stets mit Weitblick, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick.