Unternehmerisches Risiko braucht im Falle von Fehlentscheidungen adäquate Unterstützung. Wir bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte beraten und schulen Unternehmen und Unternehmer zur Einhaltung und Wahrung von Compliance-Regelwerken und -Maßnahmen.
Spätestens seit dem Mannesmann–Urteil des BGH ist den wirtschaftlich Agierenden, sei es Unternehmern, sei es Organen von Gesellschaften, klarer geworden, dass sich die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht mehr in einem strafrechtlichen Freiraum bewegen, sondern dass unternehmerischen Fehlentscheidungen auch ein strafrechtliches Risiko immanent ist. Dieses Risiko zu beherrschen und zu beschränken, erfordert nachhaltige unternehmensinterne Bemühungen im Bereich der Unternehmensorganisation unter dem nunmehr in aller Munde geführten Begriff der Compliance.
Die Beratung und Schulung hierzu ist wesentlicher Bestandteil des präventiven Bereichs des Wirtschaftstrafrechts. Diese basiert bei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte auf einer langjährigen Tradition von Partnern im Bereich der Vertretung und Verteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ausgehend von dem Gründer der Sozietät, Dr. Karl Schmitz, der seinerzeit im Contergan–Verfahren verteidigt hat, soll nur die Beteiligung des Partners Dr. Marquardt an dem Flick-Verfahren vor dem Landgericht Bonn erwähnt werden.
Die besondere Expertise gründet sich auf langjähriger Erfahrung in der Handhabung komplexer Sachverhalte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit dem Ziel einer optimalen Beratung zwecks außergerichtlicher Erledigung derartiger Vorgänge, die im negativen Fall nicht nur zu erheblichen Schäden, sondern auch zu nachhaltigen Imageverlusten von Personen und Unternehmen führen können.
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