Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie in allen Facetten des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Dabei verfügen wir nicht nur über Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern auch über Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht.
Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Sie bei Neugründungen und Umstrukturierungen sowie im Vertriebsrecht. In einer globalisierten Welt und zunehmender Regulation erwarten unsere Mandanten ein grundlegendes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und unternehmerischen Belange. Unter Ausschöpfung des juristischen Repertoires entwickeln wir für Ihre Ziele maßgeschneiderte rechtliche Lösungen. Wir sprechen Ihre Sprache und liefern praktische Antworten. Von der aktiven Wahrnehmung von Organfunktionen über Publizitäts- und Corporate-Governance-Fragen bis zur Beratung von Aktiengesellschaften und deren Aktionären bieten wir das Gesamtspektrum aktienrechtlicher Beratung an. Wir unterstützen bei Börsengängen sowie Segmentwechseln und klären Publizitäts- und Meldepflichten. Mergers and Acquisitions (M&A) begleiten wir auf Käufer- und Verkäuferseite. Für Ihre Due Diligence bieten wir den jeweils richtigen Fachanwalt für den tangierten Fachbereich.
Abseits dieser gesellschaftsrechtlichen Fragestellung beraten wir umfassend zum Handels- und Vertriebsrecht und werden so zum ständigen Ansprechpartner Ihrer Fachabteilungen, insbesondere der Rechtsabteilung, der Einkaufs- und Personalabteilung. Wir begleiten die Themenkreise Handelsregister, Handelsfirma, Handelsbücher, Prokura und Handlungsvollmacht, Handlungsgehilfen, Handelsvertreter, Handelsmakler, Auflösung einer Gesellschaft, Ausscheiden von Gesellschaftern und Liquidationen.
Unsere Fachanwälte konzipieren und verhandeln Kaufverträge (nach UN-Kaufrecht), Bürgschaften, Darlehen, Globalzessisionsverträge, Eigentumsvorbehalte, fertigen Gesellschaftsverträge, Zins- und Know-how-Verträge, Markenübertragungs- und Markenlizenzverträge, Handelsvertreterverträge, Franchise-Verträge, Werbeagenturverträge sowie (Gewerbe-) Mietverträge.
Gleich für welche Gesellschaftsform (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, Ltd. etc.), unser Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht verifiziert die für Ihr Unternehmen optimale Gesellschaftsstruktur, konzeptioniert nach Ihrem individuellen Bedarf Gesellschaftsverträge und wickelt zugleich die Gesellschaftsformalia mit ab. Neben den Gesellschaften selbst beraten wir Gesellschafter/Aktionäre, Geschäftsführer, Vorstände, Vorstandsvorsitzende und Aufsichtsratsmitglieder.
Unsere Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht integrieren neue Gesellschaften in Ihren Konzern und wandelt bestehende Gesellschaften und Strukturen um bzw. passen das gesellschaftsrechtliche Konstrukt dem jeweiligen Geschäftsbedarf maßgeschneidert an.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit unseren Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. unseren Fachanwälten für Internationales Wirtschaftsrecht in unserer Kanzlei SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte.