Ein ablehnender Bescheid, eine Nutzungsuntersagung oder ein Abgabenbescheid über einen nicht nachvollziehbaren Betrag – verwaltungsrechtliche Konflikte entstehen oft in einem Moment, in dem bereits Fristen laufen. In Nordrhein-Westfalen gilt seit den Bürokratieabbaugesetzen: Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich abgeschafft. Wer gegen einen Bescheid vorgehen möchte, muss direkt Klage erheben. Die dafür geltende Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.
Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht in Bonn vertreten Mandanten gegenüber Behörden, Kommunen und staatlichen Einrichtungen – im behördlichen Verfahren und vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Verwaltungsrecht Bonn
Verwaltungsrechtliche Mandate drehen sich um Behördenentscheidungen, die in Rechte und wirtschaftliche Interessen eingreifen, sowie um verweigerte Leistungen, obwohl ein Anspruch darauf besteht. Die Bandbreite reicht von der abgelehnten Baugenehmigung über den angefochtenen Abgabenbescheid bis zur ordnungsbehördlichen Untersagungsverfügung.
In diesem Bereich arbeitet unsere Kanzlei an der Schnittstelle von Antrag, Anhörung, Bescheid und gerichtlichem Rechtsschutz. Dies betrifft sowohl die Eingriffsverwaltung, in der Behörden Verbote, Auflagen und Untersagungen aussprechen, als auch die Leistungsverwaltung, in der Genehmigungen, Erlaubnisse oder Förderungen beantragt und durchgesetzt werden. Im Mittelpunkt der Praxis stehen verwaltungsgerichtliche Verfahren.
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsrecht
Öffentliches Baurecht und Baugenehmigungen
Den mengenmäßig größten Teil unserer verwaltungsrechtlichen Praxis bildet das öffentliche Baurecht. Unsere anwaltliche Arbeit beschränkt sich dabei nicht auf die Frage, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Sie umfasst vielmehr die Prüfung der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundlagen, die Bewertung von Auflagen, die Einschätzung behördlichen Ermessens und bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung.
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen prägen diesen Bereich stark. So kann ein Bauherr, der eine Genehmigung erhalten hat, durch den Widerspruch oder die Klage eines Nachbarn erheblich in seinem Vorhaben eingeschränkt werden. Nachbarn wiederum haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf behördliches Einschreiten. Ob eine Genehmigung drittschützende Normen verletzt, welche Abwehransprüche sich daraus ergeben und ob einstweiliger Rechtsschutz realistisch erscheint, sind Fragen, die eine genaue Kenntnis des öffentlichen Baurechts voraussetzen.
Kommunales Abgabenrecht
Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, Kanalbeiträge, Zweitwohnungssteuern sowie sonstige örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern sind regelmäßig Gegenstand einer anwaltlichen Überprüfung. Denn Bescheide können fehlerhafte Berechnungsgrundlagen, unrichtige Flächenansätze oder unzulässige Abgrenzungen des Abrechnungsgebiets enthalten. Für eine solche Überprüfung müssen neben dem Bescheid auch die Satzungsgrundlage und die Beitragsberechnung analysiert werden. Ergibt die Prüfung tragfähige Angriffspunkte, ist die Anfechtungsklage das geeignete Mittel, wobei die entsprechenden Frist- und Zuständigkeitsanforderungen zu beachten sind.
Allgemeines Ordnungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Gewerbeuntersagungen nach § 35 GewO, der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, Betriebseinschränkungen oder behördliche Schließungsanordnungen haben unmittelbare wirtschaftliche Folgen. Im Wirtschaftsverwaltungsrecht ist die prozessuale Frage, ob die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels erhalten bleibt oder wiederhergestellt werden kann, oft genauso wichtig wie die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst. Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kann in solchen Fällen den laufenden Betrieb sichern, bis das Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.

Behördliche Verfahren an Schnittstellen zu Pharma-, Lebensmittel- und Verkehrsrecht
Einzelne Mandate betreffen behördliche Verfahren, die an Spezialmaterien wie das Pharma- und Lebensmittelrecht oder das Verkehrsrecht anknüpfen, beispielsweise bei Betriebserlaubnissen, Produktzulassungen oder behördlichen Untersagungen im regulierten Bereich. Solche Verfahren erfordern sowohl verwaltungsrechtliche Verfahrenserfahrung als auch Kenntnisse des jeweiligen Fachrechts. Treten verwaltungsrechtliche und arzneimittelrechtliche Fragen auf, arbeiten unsere Anwälte für Verwaltungsrecht mit der Praxis für Pharmarecht innerhalb der Kanzlei zusammen.
Verwaltungsrechtliche Verfahren: Klage, Anhörung und Fristen
Durch den weitestgehenden Wegfall des Widerspruchsverfahrens in NRW folgt auf einen belastenden Bescheid in der Regel unmittelbar der Gang zum Verwaltungsgericht. Mit der Anfechtungsklage soll der Verwaltungsakt aufgehoben, mit der Verpflichtungsklage eine verweigerte Entscheidung erwirkt werden. In beiden Fällen beginnt die Monatsfrist für die Klageerhebung mit der Bekanntgabe des Bescheids. Sie lässt sich – abgesehen von engen Ausnahmen bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung – nicht verschieben.
Vor Erlass eines belastenden Verwaltungsakts muss die Behörde die betroffene Person anhören. Dieser Verfahrensschritt wird oft unterschätzt, dabei ist er häufig der einzige Moment, in dem die behördliche Entscheidung noch inhaltlich beeinflusst werden kann, beispielsweise durch Tatsachenvortrag, der der Behörde bislang nicht vorlag, durch rechtliche Einwände gegen die beabsichtigte Maßnahme oder durch Nachbesserungen, die den Anlass für ein Einschreiten entfallen lassen. Wer die Anhörung unbeantwortet lässt oder nur formlos reagiert, verschenkt diesen Spielraum.
Für die anwaltliche Prüfung ist nicht allein der Bescheid maßgeblich. Auch Anhörungsschreiben, eigene Stellungnahmen gegenüber der Behörde, E-Mails und Aktenvermerke aus dem Vorfeld können Aufschluss darüber geben, welche Sachverhaltsgrundlage der Entscheidung zugrunde liegt, ob die Anhörung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob behördliches Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde. Diese Unterlagen sollten zur ersten Besprechung vollständig mitgebracht werden.
Für wen wir im Verwaltungsrecht tätig werden
Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht vertreten
- Private Grundstückseigentümer und Bauherren bei baurechtlichen Konflikten,
- Nachbarn, die sich gegen genehmigungspflichtige Vorhaben wehren,
- Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und Gaststättenbetreiber bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen sowie
- Unternehmen, die von behördlichen Entscheidungen mit wirtschaftlicher Wirkung betroffen sind.
Daneben beraten wir Träger, Organisationen und Einrichtungen – darunter gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft –, wenn diese in verwaltungsrechtliche Verfahren einbezogen sind, beispielsweise im Zusammenhang mit Zulassungen, Auflagen oder Förderbedingungen. Unternehmen, die Fragen zu öffentlichen Vergabeverfahren haben, können sich je nach Schwerpunkt an die zuständigen Anwälte innerhalb der Kanzlei wenden.
Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht in Bonn
Dr. Carsten Veenker
Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Bernhard Kempen
Rechtsanwalt
Suchen Sie einen Anwalt für Verwaltungsrecht in Bonn?
Möchten Sie einen Bescheid prüfen lassen, läuft eine Klagefrist ab, wurde Ihre Baugenehmigung abgelehnt, ist eine Anhörung eingegangen, soll ein Abgabenbescheid angegriffen werden oder muss eine behördliche Verfügung abgewehrt werden? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir ordnen die verfahrensrechtliche und inhaltliche Ausgangslage ein und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen.
Jetzt Anwaltsberatung anfordern.
FAQ zum Verwaltungsrecht
Wann sollte ich einen Anwalt für Verwaltungsrecht einschalten?
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht sollte möglichst frühzeitig hinzugezogen werden, sobald ein behördliches Verfahren absehbar ist oder bereits ein Schreiben der Behörde vorliegt. Dies gilt insbesondere bei Anhörungsschreiben, ablehnenden Bescheiden, Nutzungsuntersagungen, Abgabenbescheiden, Gewerbeuntersagungen oder einer abgelehnten Baugenehmigung. Denn viele verwaltungsrechtliche Verfahren sind fristgebunden. Wer erst reagiert, wenn die Klagefrist kurz vor Ablauf steht, kann wichtige Argumentations- und Gestaltungsmöglichkeiten verlieren.
Was ist der häufigste Fehler im Umgang mit Behörden?
Ein häufiger Fehler besteht darin, Anhörungsschreiben nicht ernst genug zu nehmen oder nur formlos und unvollständig darauf zu reagieren. Die Anhörung ist oft der letzte Zeitpunkt, an dem die geplante Entscheidung der Behörde noch beeinflusst werden kann. In diesem Stadium können Tatsachen ergänzt, rechtliche Einwände vorgetragen oder Nachbesserungen angeboten werden. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, ergeht der Bescheid häufig auf einer aus Sicht des Betroffenen unvollständigen oder fehlerhaften Sachverhaltsgrundlage.
Welche Frist ist im Verwaltungsrecht besonders wichtig?
Besonders wichtig ist die Klagefrist. In vielen verwaltungsrechtlichen Verfahren in Nordrhein-Westfalen muss gegen einen belastenden Bescheid innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Maßgeblich ist dabei die Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheids. Diese Frist sollte umgehend geprüft werden, da sie sich grundsätzlich nicht beliebig verlängern lässt. Eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung kann im Einzelfall Auswirkungen auf die Frist haben. Dies sollte jedoch nicht ohne anwaltliche Prüfung vorausgesetzt werden.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen noch ein Widerspruchsverfahren?
In Nordrhein-Westfalen ist das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen abgeschafft. Deshalb folgt auf einen belastenden Bescheid häufig unmittelbar die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Widerspruch weiterhin erforderlich oder vorgesehen ist. Entscheidend ist die Rechtsbehelfsbelehrung im konkreten Bescheid. Diese sollte genau geprüft werden, bevor ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage?
Mit einer Anfechtungsklage wird die Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts, wie beispielsweise einer Nutzungsuntersagung, einer Gewerbeuntersagung oder eines Abgabenbescheids, verfolgt. Mit einer Verpflichtungsklage soll hingegen die Behörde dazu verpflichtet werden, eine zuvor abgelehnte oder unterlassene Entscheidung zu treffen, beispielsweise eine Baugenehmigung oder eine Erlaubnis zu erteilen. Welche Klageart richtig ist, hängt also davon ab, ob eine behördliche Entscheidung abgewehrt oder eine behördliche Leistung durchgesetzt werden soll.
Wann ist einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht sinnvoll?
Einstweiliger Rechtsschutz ist sinnvoll, wenn eine behördliche Entscheidung sofort erhebliche Folgen hat und es nicht möglich ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu warten. Dies betrifft beispielsweise Betriebsschließungen, Gewerbeuntersagungen, Nutzungsuntersagungen oder baurechtliche Maßnahmen. In solchen Fällen kann geprüft werden, ob die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels angeordnet oder wiederhergestellt werden kann. Das Ziel besteht darin, die wirtschaftlichen oder tatsächlichen Folgen der Behördenentscheidung vorläufig zu begrenzen.
Was kann ich tun, wenn meine Baugenehmigung abgelehnt wurde?
Wurde eine Baugenehmigung abgelehnt, sollte der Ablehnungsbescheid zeitnah geprüft werden. Dabei ist entscheidend, auf welche planungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründe die Behörde ihre Entscheidung stützt. Zu prüfen ist außerdem, ob die Behörde den Sachverhalt vollständig ermittelt, ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt und die rechtlichen Grenzen korrekt angewendet hat. Je nach Ausgangslage kann eine Verpflichtungsklage in Betracht gezogen werden, um die Erteilung der Genehmigung durchzusetzen.
Kann ich mich gegen ein Bauvorhaben meines Nachbarn wehren?
Ein Vorgehen gegen ein Bauvorhaben des Nachbarn ist möglich, wenn eigene nachbarschützende Rechte betroffen sind. Nicht jeder Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften berechtigt automatisch zum Einschreiten. Entscheidend ist, ob die verletzte Norm auch dem Schutz des Nachbarn dient. Je nach Fall kommen Einwendungen gegen die Genehmigung, ein Antrag auf behördliches Einschreiten oder gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht, wenn bereits gebaut wird oder kurzfristig vollendete Tatsachen drohen.
Wann lohnt sich die Prüfung eines kommunalen Abgabenbescheids?
Eine Prüfung lohnt sich, wenn die Berechnung nicht nachvollziehbar ist, wenn ungewöhnlich hohe Beträge festgesetzt wurden oder wenn Zweifel an der Satzungsgrundlage bestehen. Mögliche Fehlerquellen sind falsche Flächenansätze, unzutreffende Abrechnungsgebiete, fehlerhafte Verteilungsmaßstäbe oder eine unwirksame Satzung. Um eine belastbare Einschätzung zu erhalten, sollten neben dem Bescheid auch die Berechnungsunterlagen, Satzungen und die vorherige Korrespondenz mit der Kommune geprüft werden.
Was ist bei einer Gewerbeuntersagung besonders dringend?
Bei einer Gewerbeuntersagung ist schnelles Handeln erforderlich, da die Entscheidung unmittelbar in den laufenden Betrieb eingreift. Neben der inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist entscheidend, ob und wie die Vollziehung vorläufig gestoppt werden kann. In Betracht kommt insbesondere einstweiliger Rechtsschutz. Dabei wird geprüft, ob die behördliche Entscheidung offensichtlich rechtswidrig ist, ob Verfahrensfehler vorliegen und welche wirtschaftlichen Folgen eine sofortige Vollziehung hätte.
Welche Unterlagen sollte ich zur Erstberatung im Verwaltungsrecht mitbringen?
Zur Erstberatung sollten Sie alle behördlichen Schreiben vollständig mitbringen. Dazu gehören insbesondere der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, ein vorheriges Anhörungsschreiben, eigene Stellungnahmen, E-Mails, Anlagen, Berechnungen, Pläne, Genehmigungsunterlagen und die gesamte sonstige Korrespondenz mit der Behörde. Wichtig ist auch der Nachweis über den Zeitpunkt der Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheids. Diese Information ist für die Berechnung der Klagefrist von zentraler Bedeutung.
Vertreten Anwälte für Verwaltungsrecht nur Privatpersonen?
Nein, denn verwaltungsrechtliche Mandate betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Gewerbetreibende, Grundstückseigentümer, Bauherren, Nachbarn, Organisationen, Träger und Einrichtungen. Unternehmen benötigen anwaltliche Unterstützung häufig bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen, Betriebseinschränkungen, Erlaubnissen, Auflagen oder Verfahren mit wirtschaftlicher Wirkung. Privatpersonen sind dagegen häufig durch Bau- und Nachbarrechtsfragen, Abgabenbescheide oder sonstige belastende Verwaltungsakte betroffen.