Eingang der Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn. Hier können Sie eine anwaltliche Beratung im Verwaltungsrecht erhalten.

Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in Bonn

Ein ablehnender Bescheid, eine Nutzungsuntersagung oder ein Abgabenbescheid über einen nicht nachvollziehbaren Betrag – verwaltungsrechtliche Konflikte entstehen oft in einem Moment, in dem bereits Fristen laufen. In Nordrhein-Westfalen gilt seit den Bürokratieabbaugesetzen: Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich abgeschafft. Wer gegen einen Bescheid vorgehen möchte, muss direkt Klage erheben. Die dafür geltende Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe.

Unsere Anwälte für Verwaltungsrecht in Bonn vertreten Mandanten gegenüber Behörden, Kommunen und staatlichen Einrichtungen – im behördlichen Verfahren und vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Verwaltungsrecht Bonn

Verwaltungsrechtliche Mandate drehen sich um Behördenentscheidungen, die in Rechte und wirtschaftliche Interessen eingreifen, sowie um verweigerte Leistungen, obwohl ein Anspruch darauf besteht. Die Bandbreite reicht von der abgelehnten Baugenehmigung über den angefochtenen Abgabenbescheid bis zur ordnungsbehördlichen Untersagungsverfügung.

In diesem Bereich arbeitet unsere Kanzlei an der Schnittstelle von Antrag, Anhörung, Bescheid und gerichtlichem Rechtsschutz. Dies betrifft sowohl die Eingriffsverwaltung, in der Behörden Verbote, Auflagen und Untersagungen aussprechen, als auch die Leistungsverwaltung, in der Genehmigungen, Erlaubnisse oder Förderungen beantragt und durchgesetzt werden. Im Mittelpunkt der Praxis stehen verwaltungsgerichtliche Verfahren.