Immobilienrechtliche Mandate entstehen dort, wo rechtliche Fragen unmittelbare wirtschaftliche Folgen haben, beispielsweise bei offenen Vergütungsansprüchen in der Bauwirtschaft, streitigen Verwaltungsentscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, ausstehenden Mietforderungen oder der Auslegung von Gewerberaumverträgen. SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte begleitet seine Mandanten in solchen Konstellationen seit Jahrzehnten – von der rechtlichen Einordnung über die außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung bis zur Vertretung vor Gericht.
Immobilienrecht Bonn – anwaltliche Beratung für Gewerbe, Eigentum und Miete
Die immobilienrechtliche Praxis unserer Kanzlei ist auf Mandate ausgerichtet, bei denen rechtliche Bewertung und wirtschaftliche Folgen eng zusammenhängen. Hierzu zählen beispielsweise offene Vergütungsansprüche, streitige Gewährleistungsrechte, Mietrückstände, Räumungsverlangen, WEG-Beschlüsse, Verwaltungsentscheidungen oder maklerrechtliche Provisionsfragen. Fragen rund um Gewerberaum, Wohnungseigentum, Mietverhältnisse und die Bauwirtschaft prägen den Alltag des Dezernats ebenso wie Mandate im Grundstückskaufrecht, im Maklerrecht und bei der Sicherung oder Durchsetzung immobilienbezogener Ansprüche.
Im Mittelpunkt steht dabei stets die Wahrung der konkreten Mandanteninteressen – ob bei der Vertragsgestaltung, der außergerichtlichen Auseinandersetzung oder der gerichtlichen Vertretung.
In der Beratung betrachten wir nicht nur die einzelne Forderung oder Klausel, sondern auch ihre praktische Durchsetzbarkeit, wobei wir die Vertragslage, die Fälligkeit, die Sicherheiten, die Beweissituation, die Verhandlungsposition und das Prozessrisiko berücksichtigen.
Unsere Schwerpunkte im Immobilienrecht
Bauwirtschaft und Bauherren
Das immobilienrechtliche Dezernat verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Unternehmen der Bauwirtschaft sowie von Bauherren. Die anwaltliche Begleitung umfasst Fragen der Vergütung, der Gewährleistung und des Schadensersatzes ebenso wie das Recht der Sicherheiten und alle weiteren Themenbereiche, die im bau- und immobilienrechtlichen Kontext relevant sind. Die Beratung und Vertretung erfolgt umfassend – außergerichtlich und gerichtlich.
Wohnungseigentumsrecht und WEG-Verwaltung
Wir verfügen über langjährige Kompetenz im Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften, die auch die Verwaltungsebene einschließt. Wir beraten und vertreten Verwaltungsgesellschaften mit mehreren Tausend verwalteten Einheiten sowie die von ihnen betreuten Eigentümergemeinschaften außergerichtlich und gerichtlich. Diese Kompetenz ist, ebenso wie im privaten Bau- und Architektenrecht, durch Fachanwaltschaften belegt.
Maklerrecht
Das Dezernat umfasst alle Aspekte des Immobilienmaklerrechts. Unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich ist unter anderem durch die Autorentätigkeit im von Heidel/Pauly/Amend herausgegebenen Handbuch „AnwaltFormulare” belegt – einem etablierten Praxiswerk der anwaltlichen Fachliteratur.

Mietrecht – Gewerberaum und Wohnraum
Ein weiterer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das gesamte Spektrum des Mietrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerberaummietverträgen, bei der Durchsetzung und Abwehr von Mietforderungen sowie bei der Geltendmachung von Räumungsansprüchen. Ein weiterer Schwerpunkt im Wohnraummietrecht liegt in der jahrzehntelangen Vertretung großer Vermietungsgesellschaften. Diese werden seit Jahrzehnten außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung
Ob Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen – die anwaltliche Begleitung erfolgt konsequent auf beiden Ebenen. Im gerichtlichen Verfahren geht es häufig um Beweisfragen zu Mängeln, die Auslegung vertraglicher Klauseln oder die Wirksamkeit von Beschlüssen im Wohnungseigentumsrecht. Außergerichtlich liegt der Fokus auf belastbaren Verhandlungspositionen und einer rechtssicheren Dokumentation.
Unsere Rechtsberatung im Immobilienrecht
Die immobilienrechtliche Praxisgruppe berät und vertritt:
- Unternehmen der Bauwirtschaft bei Vergütungs-, Gewährleistungs- und Sicherheitsfragen
- Bauherren in Auseinandersetzungen mit Bauunternehmen, Architekten und Planern
- Eigentümer bei Erwerb, Übertragung und Nutzungskonflikten rund um Grundstücke und Immobilien
- Verwaltungsgesellschaften mit umfangreichen Wohnungsbeständen sowie die von ihnen betreuten Eigentümergemeinschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften in Beschluss-, Verwaltungs- und Streitigkeitsfragen
- Vermieter und große Vermietungsgesellschaften bei Mietforderungen, Räumungen und Vertragsgestaltung
- Gewerberaummieter und -vermieter bei der Ausgestaltung, Auslegung und Durchsetzung gewerblicher Mietverträge
- Makler und Marktbeteiligte bei maklerrechtlichen Provisionsansprüchen und Haftungsfragen
Immobilienrechtliche Beratung mit Fachanwaltschaften in Bau, Miete und Wohnungseigentum
Die Immobilien-Praxisgruppe bei SCHMITZ KNOTH wird von Dr. Wolfgang Werber geleitet. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und deckt damit die zentralen Felder des Dezernats ab. Er formuliert seinen Anspruch klar:
„Mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu ermitteln und optimal durchzusetzen. Dafür stehe ich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und als Leiter der Immobilien-Praxisgruppe.“
Seine fachliche Ausrichtung kommt insbesondere dort zum Tragen, wo die Bereiche Bau-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht ineinandergreifen. Dies ist beispielsweise bei streitigen Abrechnungen, verwaltungsrechtlich sensiblen Eigentümerkonstellationen, gewerblichen Mietverhältnissen oder Verfahren der Fall, in denen wirtschaftlicher Druck und rechtliche Fristen zusammenkommen.
Unsere Anwälte für Immobilienrecht in Bonn
Dr. Wolfgang Werber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jörg Noa
Rechtsanwalt
Suchen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht in Bonn?
Wenn Sie immobilienrechtliche Ansprüche prüfen, durchsetzen oder abwehren müssen – etwa in den Bereichen Bauwirtschaft, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Maklerrecht –, ordnen unsere Anwälte die rechtliche Lage ein, prüfen die Durchsetzbarkeit Ihrer Position und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
FAQ zum Immobilienrecht
Was gehört alles zum Immobilienrecht?
Das Immobilienrecht befasst sich mit rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Gebäude, Bauprojekte, Mietverhältnisse, Wohnungseigentum und Immobilienvermittlung. In der Praxis gehören dazu unter anderem das Bau- und Architektenrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Grundstückskaufrecht, das Maklerrecht sowie die Durchsetzung und Abwehr immobilienbezogener Ansprüche. Ein Anwalt für Immobilienrecht prüft dabei nicht nur die rechtliche Ausgangslage, sondern auch die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit einer Forderung oder Verteidigungsposition.
Wann sollte ich einen Anwalt für Immobilienrecht einschalten?
Sie sollten einen Anwalt für Immobilienrecht einschalten, wenn offene Forderungen, Mängel, Mietrückstände, Räumungsverlangen, WEG-Beschlüsse, Provisionsansprüche oder Streitigkeiten aus Bau- und Immobilienverträgen bestehen. Eine frühzeitige Beratung ist besonders wichtig, wenn Fristen laufen, Beweise gesichert werden müssen oder wirtschaftliche Folgen drohen. Dies betrifft beispielsweise Bauunternehmen mit offenen Vergütungsansprüchen, Vermieter mit Mietforderungen, WEG-Verwaltungen bei Beschlussstreitigkeiten oder Bauherren bei Mängeln und Gewährleistungsfragen.
Was kann ein Anwalt für Bauunternehmen und Bauherren im Baurecht tun?
Ein Anwalt für Baurecht unterstützt Bauunternehmen und Bauherren unter anderem bei Vergütungsansprüchen, Gewährleistungsrechten, Schadensersatzfragen, Sicherheiten, Mängelstreitigkeiten und der Auslegung von Bauverträgen. Für Bauunternehmen steht dabei häufig die Durchsetzung offener Werklohn- oder Nachtragsforderungen im Vordergrund. Bauherren sehen sich dagegen oft mit Mängeln, Verzögerungen, fehlerhafter Planung oder Ansprüchen gegen Bauunternehmen, Architekten und Planer konfrontiert. Eine gründliche Prüfung der Vertragslage, der Abnahme, der Fälligkeit, der Beweislage und des Prozessrisikos ist entscheidend.
Wann ist eine anwaltliche Beratung im Wohnungseigentumsrecht sinnvoll?
Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn WEG-Beschlüsse angegriffen oder verteidigt werden sollen, Verwaltungsentscheidungen streitig sind oder es zu Konflikten zwischen Eigentümern, Verwaltern und Wohnungseigentümergemeinschaften kommt. Häufig geht es dabei um Beschlussmängel, Instandhaltung, Kostenverteilung, Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder die Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Gerade bei größeren verwalteten Beständen ist eine rechtssichere Vorbereitung und Dokumentation entscheidend, damit Beschlüsse Bestand haben.
Welche Rolle spielt ein Anwalt im Miet- und Maklerrecht?
Ein Anwalt prüft und gestaltet Mietverträge, setzt Mietforderungen durch, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und begleitet Räumungsverfahren. Im Gewerberaummietrecht stehen dagegen häufig Vertragslaufzeiten, Kündigungsrechte, Betriebspflichten, Mängel, Nebenkosten und wirtschaftliche Risiken im Mittelpunkt. Im Maklerrecht dreht sich alles um Provisionsansprüche, Nachweis- und Vermittlungsleistungen, Haftungsfragen und die Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen. Ein Anwalt für Immobilienrecht bewertet, ob Ansprüche bestehen, wie diese belegt werden können und ob eine außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung sinnvoll ist.