Gesellschaftsrechtliche Fragen betreffen häufig Beschlüsse, Beteiligungen oder Verträge und greifen somit unmittelbar in die Unternehmenssteuerung ein. Eine unzureichende rechtliche und wirtschaftliche Einordnung lässt sich später oft nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
Wir beraten Unternehmen und ihre Organe im Handels- und Gesellschaftsrecht und unterstützen sie bei Entscheidungen, die sorgfältig vorbereitet, klar dokumentiert und bei Bedarf durchgesetzt werden müssen. Dabei berücksichtigen wir den konkreten Unternehmenskontext: Finanzierbarkeit, Liquidität und steuerliche Aspekte – für deren Beurteilung im Einzelnen wir in engem Austausch mit den jeweiligen weiteren Beratern stehen – fließen in die rechtliche Bewertung ein, sofern sie für die geplante Maßnahme relevant sind.
Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn
Unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn begleiten Einzelgesellschaften und Unternehmensgruppen in allen Phasen ihrer Entwicklung. Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, damit Beschlüsse, Verträge und interne Zuständigkeiten zu den tatsächlichen Verhältnissen des Unternehmens passen und Bestand haben können.
Dabei behalten wir stets im Blick, welche Rechte betroffen sind, welche Pflichten Organe treffen und welche Folgen eine Entscheidung für Gesellschafter, Geschäftsführung und Gesellschaft haben kann.
Unsere Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Gestaltung und Unternehmensstruktur
Wir beraten Unternehmen bei der Gründung, der Aufnahme von Gesellschaftern, bei Kapitalmaßnahmen sowie bei Umstrukturierungen einschließlich Verschmelzungen und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz. Dabei prüfen wir, welche Struktur zur wirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens passt, und gestalten Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, die diese Struktur rechtlich absichern. Wenn Gesellschafter oder die Geschäftsführung bei der Beschlussfassung von falschen rechtlichen Prämissen ausgehen, ist eine nachträgliche Bereinigung unter Wahrung des ursprünglich Beabsichtigten häufig problematisch. Dies lässt sich oft durch eine frühzeitige Prüfung vermeiden.
Gesellschafterkonflikte und Organberatung
Bei Gesellschafterkonflikten entscheidet die Satzung häufig darüber, ob eine Auseinandersetzung geordnet geführt oder unnötig eskaliert wird. Individuelle Regelungen zu Anteilen, Stimmrechten, Abfindungen und Konfliktlösungsmechanismen schaffen die Grundlage dafür, dass die Beteiligten die Konsequenzen ihrer Entscheidungen kennen. Diese Klarheit ermöglicht es, einen Konflikt unter anwaltlicher Begleitung außergerichtlich zu lösen und eine kostspielige und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Wo das nicht gelingt, vertreten wir unsere Mandanten konsequent gerichtlich.
In Krisensituationen müssen Geschäftsführer und Vorstände sowohl ihre eigenen Haftungsrisiken als auch die Interessen der Gesellschaft im Blick behalten. Wer in einer unklaren finanziellen Lage zu spät rechtlichen Rat einholt, riskiert Haftungsfolgen, die sich im Nachhinein kaum mehr eingrenzen lassen.
Aktienrecht, Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen
Bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen hängt die rechtliche Belastbarkeit häufig davon ab, ob die Schnittstellen zwischen Unternehmen, Banken, Hauptversammlungs-Dienstleistern und steuerlicher Beratung rechtzeitig abgestimmt wurden. Bei börsennotierten Gesellschaften kommen zudem kapitalmarktrechtliche Anforderungen wie Ad-hoc-Publizität, Kapitalmarktkommunikation, die Marktmissbrauchsverordnung, Börsengänge, Segmentwechsel und Squeeze-out-Überlegungen hinzu. Dank unserer Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht können wir diese Fragen aus einer Hand bearbeiten.

Unternehmenstransaktionen und M&A
Wir begleiten Unternehmenstransaktionen von der strukturellen Vorbereitung und Due Diligence bis zum Abschluss. Dazu gehören Vertragsverhandlungen, die Abstimmung mit Finanzierern und, soweit erforderlich, die Einholung kartellrechtlicher Freigaben. M&A-Mandate bearbeiten wir auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Start-ups, Venture-Capital-Gesellschaften und Family Offices beraten wir bei Finanzierungsrunden und Exit-Strategien, bei denen gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Vertragsrecht und wirtschaftliche Planung regelmäßig zusammenfallen.
Handelsrecht, Vertriebsrecht und Vertragsgestaltung
Im Handels- und Vertriebsrecht konzipieren und verhandeln wir Verträge für nationale und internationale Vertriebsstrukturen. Dabei prüfen wir, ob die vertragliche Gestaltung zur Marktstruktur und zu den vertrieblichen Zielen des Unternehmens passt. Zudem begleiten wir grenzüberschreitende Vertriebs- und Marketingstrategien rechtlich.
Restrukturierung, Krise und Organverantwortung
In Restrukturierungssituationen treffen gesellschaftsrechtliche, vertragliche und insolvenzrechtliche Fragen aufeinander. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, welche Maßnahmen in einer solchen Lage rechtlich zulässig, geboten und haftungsrechtlich riskant sind. Wir begleiten Restrukturierungsmaßnahmen von der rechtlichen Konzeption bis zur Umsetzung.
Für wen unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht tätig sind
Unsere Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht richtet sich an Mandanten, bei denen gesellschaftsrechtliche Entscheidungen wirtschaftliche, organisatorische oder haftungsrechtliche Folgen haben. Wir beraten insbesondere:
- Mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen bei Gründungen, Beteiligungen, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen und Restrukturierungen,
- Geschäftsführer und Vorstände bei Beschlüssen, Organentscheidungen und Maßnahmen in wirtschaftlich angespannten Situationen.
- Aufsichtsräte und Beiräte bei gesellschaftsrechtlichen Fragen ihrer Kontroll- und Beratungsfunktion.
- Gesellschafter bei Beteiligungskonflikten, Veränderungen der Gesellschafterstruktur und der Sicherung oder Beendigung ihrer Beteiligung.
- Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei der rechtlichen Vorbereitung und Durchführung von Transaktionen.
- Aktiengesellschaften und ihre Organe bei Hauptversammlungen, Kapitalmaßnahmen und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.
- Start-ups, Venture-Capital-Gesellschaften und Family Offices beraten wir bei Beteiligungsstrukturen, Finanzierungsrunden und Exit-Prozessen.
Unsere Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn
Unsere Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht wird von einem Team getragen, das gesellschaftsrechtliche Gestaltung, Organberatung, M&A, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie streitige Verfahren miteinander verbindet.
Dr. Christian Weis
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Guido Plassmeier
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Internationales Wirtschaftsrecht
Frederik Hermans
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rüdiger Bodemann, D.E.S.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Suchen Sie einen Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn?
Wenn Sie eine gesellschaftsrechtliche Entscheidung vorbereiten, einen Konflikt innerhalb der Gesellschaft klären oder eine Transaktion rechtlich absichern möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen die Ausgangslage, ordnen Risiken ein und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Jetzt Anwaltsberatung anfordern.
FAQ zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Wann sollte ein Unternehmen einen Anwalt für Gesellschaftsrecht einschalten?
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn Entscheidungen die Struktur, Steuerung, Finanzierung oder Haftung eines Unternehmens betreffen. Dies ist insbesondere bei Gründungen, Beteiligungen, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Gesellschafterkonflikten, Unternehmensverkäufen, M&A-Prozessen und in wirtschaftlich angespannten Situationen der Fall. Je früher gesellschaftsrechtliche Fragen geprüft werden, desto eher lassen sich Beschlüsse, Verträge und interne Zuständigkeiten rechtssicher gestalten.
Warum ist eine frühzeitige gesellschaftsrechtliche Prüfung wichtig?
Gesellschaftsrechtliche Fehler entstehen oft nicht erst im Streitfall, sondern bereits bei der Beschlussfassung, der Vertragsgestaltung oder der Umsetzung einer Maßnahme. Wenn Gesellschafter oder die Geschäftsführung von falschen rechtlichen Prämissen ausgehen, lässt sich das ursprünglich Gewollte später oft nur schwer rechtlich bereinigen. Eine frühzeitige Prüfung hilft dabei, Beschlüsse, Satzungen, Beteiligungsverhältnisse und Verträge so zu gestalten, dass sie zur tatsächlichen Unternehmenssituation passen und belastbar bleiben.
Welche Rolle spielt die Satzung bei Gesellschafterkonflikten?
Die Satzung ist bei Gesellschafterkonflikten oft von entscheidender Bedeutung. Sie regelt unter anderem Stimmrechte, Beteiligungsverhältnisse, Abfindungen, Zustimmungserfordernisse und Konfliktlösungsmechanismen. Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto besser lassen sich Auseinandersetzungen steuern. Eine individuell gestaltete Satzung kann eine unnötige Eskalation von Konflikten verhindern und eine Grundlage für außergerichtliche Verhandlungen schaffen.
Was kann ein Anwalt bei einem Gesellschafterkonflikt tun?
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht prüft zunächst die Satzung, die Gesellschaftervereinbarungen, die Beschlüsse, die Beteiligungsverhältnisse und die bisherige Kommunikation zwischen den Beteiligten. Anschließend bewertet er, welche Rechte bestehen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Auch klärt er, ob eine außergerichtliche Lösung möglich ist. Reicht eine Verhandlung nicht aus, kann die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich werden.
Wann haften Geschäftsführer oder Vorstände persönlich?
Sie können persönlich haften, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten verletzen. Dies kann beispielsweise bei unzureichender Prüfung wirtschaftlicher Risiken, verspätetem Handeln in Krisensituationen oder Verstößen gegen Organisations- und Überwachungspflichten der Fall sein. Besonders kritisch sind Situationen mit unklarer Liquidität, zweifelhafter Fortführungsprognose oder drohender Insolvenz. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um Handlungsoptionen und Haftungsrisiken zu klären.
Welche Organe beraten Anwälte im Gesellschaftsrecht?
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Geschäftsführungen, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Gesellschafterversammlungen. Die Beratung kann einzelne Organentscheidungen, die Vorbereitung von Beschlüssen, Kontroll- und Überwachungspflichten, Haftungsfragen oder die Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen betreffen. Bei börsennotierten Unternehmen kommen häufig kapitalmarktrechtliche Anforderungen hinzu.
Was ist bei der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen wichtig?
Bei Gesellschafterversammlungen müssen die Einladung, die Tagesordnung, die Beschlussgegenstände, die Stimmrechte, die Mehrheiten und die Dokumentation rechtlich korrekt vorbereitet werden. Fehler in diesem Bereich können dazu führen, dass Beschlüsse angreifbar sind. Dies gilt insbesondere bei streitigen Gesellschafterverhältnissen, Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen oder Geschäftsführerbestellungen. In diesen Fällen muss die Versammlung rechtlich sauber strukturiert und protokolliert werden.
Welche Fehler treten bei Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen häufig auf?
Risiken entstehen bei Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen häufig durch eine unzureichende Abstimmung zwischen Unternehmen, Banken, Hauptversammlungs-Dienstleistern sowie steuerlichen und rechtlichen Beratern. Kritische Themen sollten daher frühzeitig identifiziert und vorbereitet werden. Dazu gehören mögliche Aktionärsfragen, Beschlussgegenstände, kapitalmarktrechtliche Informationspflichten, Finanzierungsfragen, steuerliche Auswirkungen und die technische Abwicklung der Hauptversammlung.
Warum müssen Finanzierbarkeit und Liquidität auch aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive berücksichtigt werden?
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nur dann tragfähig, wenn sie nicht nur formal rechtlich zulässig sind, sondern auch zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens passen. Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Beteiligungen oder Transaktionen können sich auf die Liquidität, die Finanzierungsfähigkeit und die steuerliche Struktur auswirken. Deshalb sollten rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte gemeinsam betrachtet werden, damit die geplante Maßnahme den beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg tatsächlich unterstützen kann.
Wann ist eine gesellschaftsrechtliche Beratung bei M&A-Transaktionen erforderlich?
Eine solche Beratung ist bereits in der Vorbereitungsphase wichtig. Sie umfasst die Strukturierung der Transaktion, die Prüfung der Zielgesellschaft, Vertragsverhandlungen, Gesellschafterbeschlüsse, Finanzierungsfragen und die Absicherung von Risiken. Auch kartellrechtliche, steuerliche und grenzüberschreitende Aspekte können relevant werden. Eine frühzeitige rechtliche Strukturierung hilft dabei, Transaktionsrisiken zu erkennen und den Ablauf effizient vorzubereiten.
Welche Bedeutung hat das Gesellschaftsrecht für Start-ups und Finanzierungsrunden?
Bei Start-ups spielen gesellschaftsrechtliche Fragen eine besonders große Rolle, wenn neue Investoren aufgenommen, Beteiligungsmodelle gestaltet oder Finanzierungsrunden vorbereitet werden. Von Bedeutung sind dabei unter anderem die Anteilsverhältnisse, der Verwässerungsschutz, die Stimmrechte, die Vesting-Regelungen, die Exit-Klauseln und die Zustimmungsrechte. Fehler in den Beteiligungsstrukturen zu Beginn können spätere Finanzierungsrunden oder Exits erheblich erschweren.
Wann sollte ein Unternehmen bei einer Restrukturierung rechtlichen Rat einholen?
Sobald wirtschaftliche Schwierigkeiten, Liquiditätsengpässe, Finanzierungsprobleme oder Zweifel an der Fortführungsprognose entstehen, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. In Restrukturierungssituationen treffen gesellschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche, vertragliche und haftungsrechtliche Fragen aufeinander. Für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte ist es daher wichtig, die verbleibenden Handlungsoptionen frühzeitig zu kennen und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Vertreten Anwälte für Gesellschaftsrecht ihre Mandanten auch vor Gericht?
Ja. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist oder die Interessen der Mandanten auf anderem Wege nicht durchgesetzt werden können, vertreten Anwälte für Gesellschaftsrecht ihre Mandanten auch gerichtlich. Dies kann Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussmängelklagen, Organhaftungsfragen, Ansprüche aus Unternehmenskaufverträgen oder sonstige gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen betreffen.
Welche Unterlagen sind für eine Erstberatung im Gesellschaftsrecht wichtig?
Für eine Erstberatung sollten alle Unterlagen mitgebracht werden, die die gesellschaftsrechtliche Struktur sowie den konkreten Konflikt oder die geplante Maßnahme betreffen. Dazu gehören insbesondere Satzung, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarungen, Handelsregisterauszüge, Beschlüsse, Protokolle, Beteiligungsübersichten, Verträge, Finanzierungsunterlagen, Korrespondenz sowie gegebenenfalls betriebswirtschaftliche Auswertungen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto präziser lässt sich die rechtliche Ausgangslage bewerten.