Wenn ein Foto ohne Zustimmung verwendet, ein Text übernommen, eine Abmahnung ausgesprochen oder in rechtsverletzender Weise über eine Person oder ein Unternehmen berichtet wird, besteht häufig unmittelbarer rechtlicher Handlungsbedarf. Gerade im Urheber- und Medienrecht können sich Rechtsverletzungen schnell auswirken. Inhalte verbreiten sich in kurzer Zeit, Fristen laufen oft knapp und unüberlegte Reaktionen können rechtliche Nachteile mit sich bringen.
In der Praxis zeigt sich, dass urheberrechtliche Mandate meist auf ein und dasselbe Muster zurückzuführen sind: Bild- und Textkopien, die ohne Genehmigung des Rechteinhabers übernommen wurden. Was im Einzelfall wie eine Kleinigkeit wirkt, kann schnell ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen – für beide Seiten.
Ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht berät und unterstützt Sie, wenn urheberrechtliche oder medienrechtliche Ansprüche im Raum stehen. Dies betrifft insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Unsere auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Bonn beraten Unternehmen, Selbstständige, Kreative, Rechteinhaber und Betroffene bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Urheber- und Medienrecht Bonn
Unsere Anwälte beraten Sie im Urheber- und Medienrecht. Texte, Fotos, Bilder, Musik, gegebenenfalls auch Datenbanken und Software, sind geschützt. Im digitalen Zeitalter fehlt aber oftmals das Bewusstsein für die Rechtsgutsverletzung (siehe etwa sogenanntes Filesharing oder Download von Musik oder Filmen) und an Wertschätzung des geistigen Eigentums.
Digitale Verfügbarkeit ist keine Lizenz
Ein besonders verbreiteter Fehler, den wir in unserer Beratungspraxis regelmäßig beobachten, ist der folgende: Unternehmen übernehmen Bilder, Texte, Filme oder Musikstücke aus dem Internet, ohne die Lizenzkette auch nur ansatzweise zu prüfen. Die dahinter stehende Annahme lautet meist sinngemäß: Was frei zugänglich ist, darf auch genutzt werden. Dieser Gedanke ist jedoch rechtlich falsch. Nur weil ein Inhalt im Internet dauerhaft und für jeden abrufbar ist, bedeutet das nicht, dass er frei nutzbar ist. Die Analogie ist simpel, aber treffend: Nur weil hundert Schokoriegel im Supermarktregal liegen, darf man sie nicht einfach mitnehmen. Die Verfügbarkeit begründet keine Lizenz.
Andererseits fehlt es auf Seiten der Rechteinhaber gelegentlich am Bewusstsein, dass Rechtsverletzungen stattgefunden haben, oder es fehlt angesichts der Komplexität der Materie am Elan, Rechtsverletzungen zu verfolgen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche effektiv durchzusetzen und seine Rechtsposition zu verteidigen.
Schutz Ihrer Produktfotos und Präsentationstexte
Als online-Händler kann man dem Kunden das Produkt, das man anbietet, nur über Fotos nahebringen. Bei Distanzgeschäften ersetzen Produktfotos und Texte das Look&Feel beim Shopping in der Stadt. Verwendet man als Händler nun die Produktfotos des Produktherstellers, so sticht man nicht gerade heraus aus der Masse an Händlern, zumal über Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon sich die Händer auch noch bündeln. Stellen Sie Ihre Produktfotos dagegen selbst her oder werden sie in Ihrem Auftrag gefertigt, so sind diese Produktfotos im wesentlichen die einzige Möglichkeit, sich gegenüber den Wettbewerbern abzuheben und gegenüber dem Kunden für einen Wiedererkennungseffekt zu sorgen. Übernimmt nun ein Wettbewerber Ihre Produktfotos oder Ihre Präsentationstexte, so erschleicht sich Ihr Wettbewerber nicht nur eine fremde Leistung. Er entwertet auch Ihr Mittel zur Unterscheidung. Wir beraten Sie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, sichern Beweise, beraten Sie auch und gerade im Zusammenhang mit der Frage, wie man den Diebstahl von Produktbildern und -texten leichter erkennt, und setzen auch Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Das Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt schöpferische Leistungen. Dazu gehören beispielsweise Texte, Fotografien, Grafiken, Musik, Filme und sonstige Werke. Rechtliche Streitigkeiten entstehen häufig dann, wenn Inhalte ohne Zustimmung genutzt, verändert, verbreitet oder wirtschaftlich verwertet werden. In der Praxis geht es dabei oft um Urheberrechtsverletzungen, Bildrechte, Lizenzrechte, Filesharing oder die Frage, ob die Nutzung eines Werkes rechtlich zulässig war.
Gerade bei urheberrechtlichen Konflikten ist eine frühzeitige Prüfung wichtig – und zwar in beide Richtungen. Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht reflexartig reagieren. Zunächst ist entscheidend, ob die Rechteinhaberschaft des Abmahnenden lückenlos nachweisbar ist und ob die behauptete Verletzungshandlung tatsächlich beweisbar vorliegt. Wir prüfen beide Punkte kritisch, bevor wir eine Empfehlung aussprechen. Wenn Sie hingegen eigene Rechte durchsetzen möchten, müssen Sie die rechtliche Ausgangslage, laufende Fristen, die Beweislage und die wirtschaftlichen Folgen im Blick behalten. Unser Ansatz ist dabei kein Schema F, sondern eine klare, auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene Strategie mit einer ehrlichen Risikoprognose von Beginn an.
Unsere Schwerpunkte im Urheberrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Auskunftsansprüchen
- Analyse von Rechtsgutsverletzungen, Beweissicherungen und konsequente Rechtsdurchsetzung
- Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, einschließlich kritischer Prüfung der gegnerischen Rechteinhaberschaft
- Beratung bei Fällen des sogenannten Filesharing, oder Download von Musik und Filmen
- Beratung bei Lizenzverträgen
- Beratung bei Kaufverträgen oder Mietverträgen von Software, auch bei sogenannten SaaS-Verträgen (Software as a Service)
- Verfolgung von Bilderklau und Texteklau im Internet
Das Medienrecht
Das Medienrecht betrifft Veröffentlichungen, Berichterstattung und Kommunikation in klassischen sowie digitalen Medien. Mit der zunehmenden Bedeutung von Onlineportalen, Plattformen und sozialen Netzwerken haben sich auch die rechtlichen Konflikte in diesem Bereich deutlich ausgeweitet. Bereits eine unbedachte Veröffentlichung, Verlinkung oder Bildnutzung kann Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen. Gleiches gilt für unwahre Tatsachenbehauptungen, rufschädigende Inhalte oder sonstige Eingriffe in die Rechte Betroffener.
Die Dynamik der digitalen Medien verschärft ein bestehendes Problem: Inhalte, die heute auf einer Plattform gepostet werden, können morgen bereits tausendfach weiterverbreitet sein. Wer in einem solchen Fall zu spät reagiert oder ohne klare Strategie vorgeht, verliert wertvolle Zeit und rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Deshalb setzt unsere Beratung bewusst früh an: Wir schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein und behalten dabei im Blick, was rechtlich tatsächlich durchsetzbar ist.
Unsere Schwerpunkte im Medienrecht
- Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen
- Prüfung und Abwehr von Unterlassungserklärungen
- rechtliche Begleitung bei Konflikten im Presserecht und bei Online-Veröffentlichungen
- Beratung bei rechtsverletzenden Inhalten auf Websites, Plattformen und in sozialen Medien
Unsere Anwälte für Urheber- und Medienrecht in Bonn
Rüdiger Bodemann, D.E.S.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Haben Sie eine Abmahnung erhalten, möchten Sie eine Urheberrechtsverletzung prüfen lassen oder wehren Sie sich gegen rechtsverletzende Inhalte und Veröffentlichungen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir prüfen Ihr Anliegen, ordnen die rechtliche Lage ein und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte – klar, direkt und ohne unnötige Umwege.
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FAQ zum Urheber- und Medienrecht
Was tun, wenn ein Foto oder Text ohne Erlaubnis verwendet wurde?
Wenn ein Foto, ein Text, eine Grafik, ein Video oder ein anderer geschützter Inhalt ohne Zustimmung genutzt wurde, sollten zunächst die Rechtsinhaberschaft und die konkrete Verletzungshandlung gesichert werden. Entscheidend sind die folgenden Fragen: Wer hält die Rechte an dem Werk? Wo und wie wurde der Inhalt genutzt? Ist die Nutzung nachweisbar? Je nach Fall kommen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Eine frühe rechtliche Prüfung hilft dabei, Beweise zu sichern und die nächsten Schritte strategisch vorzubereiten.
Darf ich Bilder, Texte oder Musik aus dem Internet für mein Unternehmen verwenden?
Nein, die freie Abrufbarkeit im Internet bedeutet nicht, dass Inhalte frei verwendet werden dürfen. Bilder, Texte, Filme, Musikstücke oder Teile davon können urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn sie öffentlich zugänglich sind. Unternehmen sollten deshalb vor jeder Nutzung prüfen, ob eine wirksame Lizenz vorliegt und ob die geplante Verwendung vom Lizenzumfang gedeckt ist. Ohne diese Prüfung kann bereits die Veröffentlichung auf einer Website, in den sozialen Medien oder in Werbematerialien eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalte?
Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sollte weder vorschnell gezahlt noch eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Zunächst muss geprüft werden, ob der Anspruchsteller seine Rechteinhaberschaft nachweisen kann, welche konkrete Verletzungshandlung behauptet wird und ob diese dem Abgemahnten tatsächlich nachweisbar zugeordnet werden kann. Erst danach lässt sich beurteilen, ob Ansprüche bestehen, ob sie der Höhe nach angemessen sind und welche Reaktion rechtlich sowie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Welche Fehler machen Unternehmen im Urheberrecht besonders häufig?
Ein häufiger Fehler ist die sorglose Übernahme von Bildern, Texten, Filmen oder Musik aus dem Internet. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass öffentlich verfügbare Inhalte auch geschäftlich genutzt werden dürfen. Rechtlich ist das falsch. Gerade Unternehmen, Online-Shops, Agenturen und Selbstständige sollten dokumentieren können, welche Inhalte sie nutzen dürfen, woher diese stammen und welche Nutzungsrechte vereinbart wurden. Fehlende Lizenznachweise können im Streitfall erhebliche Risiken auslösen.
Wann ist ein Anwalt für Medienrecht sinnvoll?
Die Einschaltung eines Anwalts für Medienrecht ist sinnvoll, wenn rechtsverletzende Inhalte veröffentlicht wurden oder eine Veröffentlichung rechtlich geprüft werden soll. Dies betrifft beispielsweise unwahre Tatsachenbehauptungen, rufschädigende Berichte, unzulässige Bildveröffentlichungen, rechtswidrige Social-Media-Beiträge oder belastende Inhalte auf Websites und Plattformen. Da sich digitale Inhalte schnell verbreiten, ist eine schnelle Einschätzung wichtig. Das Ziel besteht darin, Ansprüche realistisch zu prüfen, Risiken einzuordnen und eine klare Strategie für die Durchsetzung oder Abwehr zu entwickeln.