Moderne Kanzleifassade von Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn. Die Kanzlei bietet Beratung im Urheber- und Medienrecht.

Ihr Anwalt für Urheber- und Medienrecht in Bonn

Wenn ein Foto ohne Zustimmung verwendet, ein Text übernommen, eine Abmahnung ausgesprochen oder in rechtsverletzender Weise über eine Person oder ein Unternehmen berichtet wird, besteht häufig unmittelbarer rechtlicher Handlungsbedarf. Gerade im Urheber- und Medienrecht können sich Rechtsverletzungen schnell auswirken. Inhalte verbreiten sich in kurzer Zeit, Fristen laufen oft knapp und unüberlegte Reaktionen können rechtliche Nachteile mit sich bringen.

In der Praxis zeigt sich, dass urheberrechtliche Mandate meist auf ein und dasselbe Muster zurückzuführen sind: Bild- und Textkopien, die ohne Genehmigung des Rechteinhabers übernommen wurden. Was im Einzelfall wie eine Kleinigkeit wirkt, kann schnell ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen – für beide Seiten.

Ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht berät und unterstützt Sie, wenn urheberrechtliche oder medienrechtliche Ansprüche im Raum stehen. Dies betrifft insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen. Unsere auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Bonn beraten Unternehmen, Selbstständige, Kreative, Rechteinhaber und Betroffene bei der rechtlichen Einordnung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Urheber- und Medienrecht Bonn

Unsere Anwälte beraten Sie im Urheber- und Medienrecht. Texte, Fotos, Bilder, Musik, gegebenenfalls auch Datenbanken und Software, sind geschützt. Im digitalen Zeitalter fehlt aber oftmals das Bewusstsein für die Rechtsgutsverletzung (siehe etwa sogenanntes Filesharing oder Download von Musik oder Filmen) und an Wertschätzung des geistigen Eigentums.

Digitale Verfügbarkeit ist keine Lizenz

Ein besonders verbreiteter Fehler, den wir in unserer Beratungspraxis regelmäßig beobachten, ist der folgende: Unternehmen übernehmen Bilder, Texte, Filme oder Musikstücke aus dem Internet, ohne die Lizenzkette auch nur ansatzweise zu prüfen. Die dahinter stehende Annahme lautet meist sinngemäß: Was frei zugänglich ist, darf auch genutzt werden. Dieser Gedanke ist jedoch rechtlich falsch. Nur weil ein Inhalt im Internet dauerhaft und für jeden abrufbar ist, bedeutet das nicht, dass er frei nutzbar ist. Die Analogie ist simpel, aber treffend: Nur weil hundert Schokoriegel im Supermarktregal liegen, darf man sie nicht einfach mitnehmen. Die Verfügbarkeit begründet keine Lizenz.

Andererseits fehlt es auf Seiten der Rechteinhaber gelegentlich am Bewusstsein, dass Rechtsverletzungen stattgefunden haben, oder es fehlt angesichts der Komplexität der Materie am Elan, Rechtsverletzungen zu verfolgen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche effektiv durchzusetzen und seine Rechtsposition zu verteidigen.

Schutz Ihrer Produktfotos und Präsentationstexte

Als online-Händler kann man dem Kunden das Produkt, das man anbietet, nur über Fotos nahebringen. Bei Distanzgeschäften ersetzen Produktfotos und Texte das Look&Feel beim Shopping in der Stadt. Verwendet man als Händler nun die Produktfotos des Produktherstellers, so sticht man nicht gerade heraus aus der Masse an Händlern, zumal über Internethandelsplattformen wie eBay und Amazon sich die Händer auch noch bündeln. Stellen Sie Ihre Produktfotos dagegen selbst her oder werden sie in Ihrem Auftrag gefertigt, so sind diese Produktfotos im wesentlichen die einzige Möglichkeit, sich gegenüber den Wettbewerbern abzuheben und gegenüber dem Kunden für einen Wiedererkennungseffekt zu sorgen. Übernimmt nun ein Wettbewerber Ihre Produktfotos oder Ihre Präsentationstexte, so erschleicht sich Ihr Wettbewerber nicht nur eine fremde Leistung. Er entwertet auch Ihr Mittel zur Unterscheidung. Wir beraten Sie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, sichern Beweise, beraten Sie auch und gerade im Zusammenhang mit der Frage, wie man den Diebstahl von Produktbildern und -texten leichter erkennt, und setzen auch Ihre Schadenersatzansprüche durch.

Schreibblock mit dem Logo der Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte aus Bonn. Die Kanzlei ist auf anwaltliche Beratung im Urheber- und Medienrecht spezialisiert.
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