Modernes Kanzleigebäude von Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn. Kanzlei für anwaltliche Beratung im Markenrecht.

Ihr Anwalt für Markenrecht in Bonn

Eine Marke schützt Zeichen, anhand derer sich die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Dazu gehören insbesondere Namen, Logos und Wort-Bild-Marken. Markenrechtliche Probleme können bereits vor der Anmeldung entstehen, beispielsweise wenn unklar ist, ob ein Zeichen eintragungsfähig ist oder ob ältere Rechte entgegenstehen. Rechtlicher Handlungsbedarf besteht vor allem, wenn eine Abmahnung, ein Widerspruch oder der Vorwurf einer Markenverletzung bereits vorliegt.

Als Anwälte für Markenrecht in Bonn beraten wir Unternehmen, Selbstständige und sonstige wirtschaftlich tätige Akteure bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten. Wir prüfen, ob ein Zeichen rechtlich tragfähig ist, ob Kollisionen mit bestehenden Rechten entstehen und welche Schritte zur rechtlichen Absicherung sinnvoll sind. Dabei decken unsere Mandate beide zentralen Konfliktpole ab: die aktive Durchsetzung von Markenrechten gegenüber Verletzern ebenso wie die Abwehr von Abmahnungen und Ansprüchen wegen angeblicher Kennzeichenverletzungen oder Wettbewerbsverstöße.

Über das Markenrecht

Wir leben in einer Konsumgesellschaft. Werbung für Produkte und/oder Dienstleistungen sind allgegenwärtig. Der Konkurrenzdruck der Unternehmen, die ihre Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem Markt der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder weltweit anbieten, ist erheblich.

Marken dienen dazu, die Kunden auf die Herkunft des angebotenen Produkts und/oder der angebotenen Dienstleistung hinzuweisen. Marken dienen außerdem dazu, Produkte und/oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dabei muss die Marke mit Blick auf das Produkt oder die Dienstleistung, für die sie verwendet wird, unterscheidungskräftig sein. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich bei der Marke um einen beschreibenden Begriff für das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung handelt. Beispielsweise kann das Wort „Milch“ nicht als Wortmarke für landwirtschaftliche Erzeugnisse angemeldet werden, sehr wohl aber für Tischtennisplatten.

Mit einer Marke geht das Vertrauen auf Qualität, Beständigkeit und Zuverlässigkeit von Produkten und/oder Dienstleistungen einher. Zwar kann man eine Marke ebensowenig anfassen wie das Vertrauen auf Qualität, Beständigkeit und Zuverlässigkeit von Produkten und/oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens. Eine Marke kann aber gleichwohl den wertvollsten Vermögensbestandteil eines Unternehmens ausmachen. In jedem Fall ist eine Marke ein sehr wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens – es ist gewissermaßen die Basis.

Für viele Unternehmen ist die Marke ein zentraler Bestandteil ihres Marktauftritts. Sie sorgt für Wiedererkennung, grenzt das Unternehmen von Wettbewerbern ab und kann einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen. Gerade deshalb ist es wichtig, ein Zeichen nicht ungeprüft zu nutzen oder anzumelden. Die Verwendung einer Marke ohne ausreichende Prüfung kann zu Widersprüchen, Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen führen.

Ein häufig unterschätztes rechtliches Risiko besteht darin, dass der Unterlassungsanspruch im Markenrecht verschuldensunabhängig ist. Wer ein fremdes Zeichen nutzt, ohne von der älteren Marke gewusst zu haben, ist dennoch zur Unterlassung verpflichtet und muss im Verletzungsfall mit Auskunftspflichten und Schadensersatzansprüchen rechnen. „Unwissenheit“ schützt im Markenrecht nicht vor Haftung, weshalb eine rechtliche Vorabprüfung umso wichtiger ist.

Dies ist besonders kritisch, wenn das Zeichen bereits in der Werbung, im Onlineshop, auf der Verpackung oder in sonstigen Vertriebsstrukturen eingesetzt wird. Muss die Nutzung später eingestellt werden, hat das oft erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung hilft, solche Risiken zu vermeiden und die eigene Position von Anfang an rechtlich konform aufzubauen.