Eingang der Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn. Die Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht spezialisiert.

Ihr Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Bonn

Der gewerbliche Rechtsschutz schützt Unternehmen dort, wo wirtschaftliche Interessen, Marktauftritt und Wettbewerb unmittelbar aufeinandertreffen. Rechtlicher Beratungsbedarf entsteht häufig bereits vor einem gerichtlichen Verfahren, beispielsweise wenn eine Abmahnung eingeht, eine Marke angegriffen wird, eine Produktgestaltung als Übernahme erscheint, Werbeaussagen beanstandet werden oder der eigene Außenauftritt rechtlich infrage steht. In der Praxis zeigt sich dabei ein wiederkehrendes Muster: Entweder müssen Mandanten eigene Schutzrechte (aus einer Marke, einem Unternehmenskennzeichen, einem Design, Urheberrecht oder ergänzenden Leistungsschutz/UWG) aktiv durchsetzen oder auf eine Abmahnung reagieren, die sie unvorbereitet trifft. Beide Ausgangssituationen erfordern eine zügige, präzise und wirtschaftlich durchdachte anwaltliche Einschätzung, allerdings mit unterschiedlichen Strategien und Risikoprofilen.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Bonn beraten wir Unternehmen, Start-ups, Markeninhaber, Händler, E-Commerce Anbieter, Agenturen und Selbstständige bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen. Wir unterstützen sie dort, wo rechtliche Konflikte nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich spürbar werden: bei Angriffen auf Kennzeichen und Marktpositionen, bei Nachahmungen, bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen und bei der rechtlichen Absicherung geschäftlicher Leistungen und Auftritte.

Gewerblicher Rechtsschutz

Unter dem Begriff ‚Gewerblicher Rechtsschutz‘ versteht man den Schutz des geistigen Eigentums im gewerblichen Bereich. Zu den Schutzrechten gehören immaterielle Rechtsgüter wie beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (früher: Geschmacksmuster).

Obwohl das Kartellrecht (GWB) zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne zählt, wird es gleichwohl nicht vom Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes erfasst. Vielmehr soll das Kartellrecht den Wettbewerb erst ermöglichen und läuft seinem Regelungscharakter nach den Ausschließlichkeitsrechten, die beispielsweise Patente, Marken, Kennzeichen und Designs ihrem Inhaber gewähren, in gewisser Weise entgegen. Eng benachbart mit den gewerblichen Schutzrechten ist darüber hinaus das Urheberrecht, was aber mehr den Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen im Blick hat. Die verschiedenen Schutzrechte schützen jeweils unterschiedliche Gegenstände (technische Erfindung, ästhetische Schöpfung, Kennzeichen, Design), weisen unterschiedliche Schutzvoraussetzungen auf und unterscheiden sich teilweise auch in ihren Rechtsfolgen. Insbesondere die Schutzdauer der Schutzrechte ist unterschiedlich ausgestaltet. Gemein haben alle Schutzrechte dagegen die besondere Bedeutung der Priorität. Nach ihr bemisst sich der exakte Zeitpunkt, ab wann die jeweiligen Schutzrechte bestehen. Bei diesen Schutzrechten handelt es sich jeweils um eigentumsartig ausgestaltete Ausschließlichkeitsrechte, die dem Inhaber Schutz gegen Beeinträchtigungen, insbesondere Herstellung und Inverkehrbringen schutzrechtsverletzender Produkte gewähren. Die verschiedenen Schutzrechte stehen grundsätzlich unabhängig nebeneinander. Damit ist es einerseits denkbar, daß an einem bestimmten Produkt gleichzeitig oder nacheinander unterschiedliche Schutzrechte bestehen.

Das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes ist eng mit unternehmerischen Entscheidungen, Vertriebsstrukturen, Kommunikation und Marktverhalten verbunden. Es umfasst die rechtliche Sicherung von Marken, Gestaltungen und geschäftlichen Leistungen sowie die Abwehr unzulässiger Eingriffe durch Wettbewerber oder sonstige Marktteilnehmer.

Gerade im geschäftlichen Alltag entstehen rechtliche Konflikte oft aus scheinbar operativen Vorgängen wie einer Werbekampagne, einer Produktdarstellung, einer Kennzeichennutzung oder einem Online-Auftritt. Ein häufiger Fehler ist dabei, dass Marken aufgebaut, Gestaltungen entwickelt und Kennzeichen genutzt werden, ohne diese frühzeitig rechtlich abzusichern. Die Folge kann sein, dass Dritte prioritätsältere Rechte geltend machen und das Unternehmen in seiner weiteren Entwicklung blockieren. Werden diese Risiken nicht rechtzeitig erkannt, können Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Schadensersatzforderungen oder einstweilige Verfügungen schnell erheblichen Druck erzeugen. Eine anwaltliche Beratung, die die Rechtslage einordnet und zugleich die wirtschaftlichen Folgen eines Vorgehens oder Unterlassens im Blick behält, ist daher umso wichtiger.