Besprechungsraum der Kanzlei Schmitz Knoth Rechtsanwälte in Bonn. Hier finden vertrauliche Beratungen im Erbrecht statt.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Bonn

Der Tod eines nahestehenden Menschen wirft oft dringende rechtliche Fragen auf. Wer ist Erbe? Welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte? Ist die letztwillige Verfügung wirksam? Wer darf über Nachlassgegenstände verfügen, wenn es mehrere Erben gibt?

Erbrechtliche Beratung beginnt jedoch nicht erst nach einem Todesfall. Wer sein Vermögen, seine Immobilien oder seine Gesellschaftsanteile rechtzeitig ordnen möchte, muss die rechtlichen Wirkungen von Testament, Erbvertrag, lebzeitiger Schenkung oder Vollmacht im konkreten Fall kennen. SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte beraten in Bonn zu Nachfolgegestaltung, Testamenten, Pflichtteilsfragen und streitigen Nachlassfällen – von der rechtlichen Prüfung einzelner Verfügungen bis zur Vertretung in Erbauseinandersetzungen.

Beratung im Erbrecht in Bonn – auch bei komplexen Nachlassfragen

Viele erbrechtliche Probleme entstehen, weil ein Testament zwar verständlich gemeint ist, rechtlich aber nicht eindeutig zwischen Erbeinsetzung, Vermächtnis und Teilungsanordnung unterscheidet. Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge: Der Nachlass geht als Ganzes auf den Erben oder, bei mehreren Erben, auf die Erbengemeinschaft über. Dabei werden die Anteile prozentual festgelegt. Einzelne Gegenstände werden nicht isoliert vererbt. Wer in einem Testament bestimmten Personen bestimmte Sachen zuweist, ohne diese juristische Unterscheidung zu treffen, schafft keine verbindliche Regelung, sondern eine Grundlage für Auslegungsstreitigkeiten.

Dies betrifft insbesondere lebzeitige Schenkungen, Immobilienübertragungen und Vollmachten, da diese später Pflichtteilsergänzungs-, Ausgleichs- oder Herausgabeansprüche auslösen können. Deshalb wird geprüft, ob Testament, Erbvertrag, Vollmacht und frühere Schenkungen zusammenwirken oder nach dem Erbfall widersprüchliche Ansprüche auslösen.