Arbeitsverhältnisse sind sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich komplex und sensibel – auf beiden Seiten. Für Unternehmen geht es dabei häufig um Personalentscheidungen, betriebliche Umstrukturierungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder arbeitsgerichtliche Verfahren. Für Führungskräfte und Arbeitnehmer stehen dagegen berufliche Perspektiven, Vergütung, Abfindung, Zeugnis oder der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt.
SCHMITZ KNOTH Rechtsanwälte beraten und vertreten Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – außergerichtlich, in Einigungsstellenverfahren und vor Arbeitsgerichten aller Instanzen in ganz Deutschland.
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Expertise für Unternehmen und HR
Auch die Personalabteilung braucht Dienstleister. Personalabteilungen müssen arbeitsrechtliche Entscheidungen oft kurzfristig treffen und zugleich langfristig belastbare Strukturen entwickeln. Rechtliche Fragen entstehen dabei nicht nur bei Kündigungen oder Restrukturierungen, sondern auch im laufenden HR-Tagesgeschäft, beispielsweise bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Fehlzeiten, Arbeitszeitmodellen, Versetzungen, Freistellungen oder der Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Unternehmen bei operativen Personalfragen ebenso wie bei strategischen HR-Themen. Im engen Austausch mit den HR-Verantwortlichen beraten wir, prüfen Risiken, entwickeln tragfähige Lösungen und begleiten die Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Unternehmen bei betrieblichen Umstrukturierungen. Dazu gehört die Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan und Tarifvertrag. Unsere Mandanten schätzen uns als erfahrene Vertreter ihrer Interessen gegenüber Betriebsräten und Gewerkschaften.
Gerade bei komplexen Veränderungsprozessen ist der richtige Zeitpunkt entscheidend. Wer Betriebsräte zu spät einbindet, Mitbestimmungsrechte nicht ausreichend berücksichtigt oder Maßnahmen nicht gründlich vorbereitet, riskiert rechtliche Verzögerungen, wirtschaftliche Nachteile und vermeidbare Auseinandersetzungen. Deshalb begleiten wir Unternehmen möglichst früh im Prozess und geben ihnen eine klare Einschätzung der rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Unsere Mandanten kommen mit konkreten Anliegen zu uns, wie zum Beispiel einer anstehenden Kündigung, der eigenen Kündigung durch den Arbeitgeber, einem Aufhebungsvertrag, einer Abmahnung, einer Freistellung oder einem Arbeitszeugnis, das rechtlich geprüft werden soll.
Unsere Beratung im Arbeitsrecht umfasst insbesondere:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abfindung und Aufhebungsvertrag
- Abmahnung und Freistellung
- Arbeitszeugnis: Prüfung und Korrektur
- Arbeitsvertrag: Prüfung, Befristung und Probezeit
- Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit und Versetzung
- Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Bonus- und Beteiligungsmodelle
- Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung
- Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Tarifverträge
- Vertretung vor Arbeitsgerichten und in Einigungsstellenverfahren
Dabei ist nicht nur die rechtliche Einordnung entscheidend. Maßgeblich sind die nachweisbaren Ansprüche, die bestehenden Risiken sowie das sinnvoll durchsetzbare Vorgehen – sowohl außergerichtlich als auch im Prozess.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Konsequente Interessenvertretung
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt muss vor Gericht enden. Viele Auseinandersetzungen lassen sich durch eine gut vorbereitete außergerichtliche Verhandlung lösen, sofern die eigene Rechtsposition klar ist und die prozessualen Möglichkeiten realistisch eingeschätzt werden.
Wo eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent vor Gericht. Dank unserer jahrelangen Prozesserfahrung vor Arbeitsgerichten aller Instanzen in ganz Deutschland begleiten wir Kündigungsschutzverfahren, Beschlussverfahren und sonstige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen und schätzen die Erfolgsaussichten nüchtern ein.
Unternehmen vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche sowie in kollektivrechtlichen Verfahren. Führungskräfte beraten wir außergerichtlich und gerichtlich bei grundlegenden Veränderungen ihres Beschäftigungsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit Versetzungen, Entsendungen, Gratifikationen, Beteiligungsmodellen oder Geschäftsführeranstellungsverträgen.
Arbeitnehmer vertreten wir bei allen Fragen rund um ihr Arbeitsverhältnis, beispielsweise zu den Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung, Urlaub, Krankheit, Freistellung, Arbeitszeit, Versetzung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen und Arbeitszeugnis.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Aufhebungsverträge. Sie werden häufig unter Zeitdruck vorgelegt und enthalten Regelungen, die sich erheblich auf Abfindung, Freistellung, variable Vergütung, Resturlaub, Zeugnis oder sozialversicherungsrechtliche Folgen auswirken können. Wer in dieser Situation unterschreibt, ohne die Folgen prüfen zu lassen, kann Ansprüche verlieren, die später nur schwer oder gar nicht mehr durchsetzbar sind.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Bonn
Dr. Christian Weis
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Markus Schäfer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ute Toparkus
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht
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Egal, ob Sie als Unternehmen arbeitsrechtliche Beratung benötigen, als Führungskraft vor einer grundlegenden Veränderung stehen oder als Arbeitnehmer Ihre Rechte durchsetzen möchten: Wir prüfen Ihre Situation, ordnen die Rechtslage ein und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.
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FAQ zum Arbeitsrecht
Wie viel Zeit habe ich für eine Kündigungsschutzklage?
Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, wird die Kündigung wirksam – selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb sollte eine Kündigung sofort geprüft werden. Dabei ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung tatsächlich zugegangen ist.
Soll ich den Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Er kann weitreichende Folgen für Abfindung, Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung, Bonusansprüche, das Arbeitszeugnis, Wettbewerbsverbote und sozialversicherungsrechtliche Fragen haben. Auch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann im Einzelfall relevant werden. Vor der Unterzeichnung sollte geprüft werden, ob die Regelungen wirtschaftlich angemessen sind und ob Ansprüche verloren gehen könnten.
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht nicht grundsätzlich Kündigungsfall. Eine Abfindung wird jedoch häufig im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung, eines Aufhebungsvertrags oder eines Kündigungsschutzverfahrens verhandelt. Dabei sind unter anderem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Dauer der Beschäftigung, die Vergütung, die wirtschaftliche Lage und das Prozessrisiko des Arbeitgebers entscheidende Faktoren. Eine anwaltliche Prüfung hilft dabei, die Verhandlungsposition realistisch einzuschätzen.
Was muss ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Nach Zugang einer Kündigung sollte zunächst geprüft werden, wann das Schreiben tatsächlich zugegangen ist, ob die Kündigung formwirksam ist und ob die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft. Inhaltlich ist zu klären, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ob ein Kündigungsgrund besteht, ob Sonderkündigungsschutz greift und ob der Arbeitgeber die erforderlichen sozialen, betrieblichen oder verhaltensbedingten Voraussetzungen eingehalten hat. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert in der Regel die Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen.